
Wer sich gerade mit einer Split-Klimaanlage beschäftigt, stößt früher oder später auf eine beunruhigende Behauptung: Ab 2027 seien Geräte mit dem Kältemittel R32 verboten, wer jetzt kaufe, investiere in eine Sackgasse. Diese Aussage ist in dieser Form schlicht falsch. Sie beruht auf einer Verwechslung zweier Fristen in der EU-Verordnung. Schauen wir uns an, was tatsächlich gilt.
Woher das Gerücht kommt
Hintergrund ist die europäische F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573. Sie senkt die verfügbaren Mengen teilfluorierter Kältemittel schrittweise ab und verbietet gestaffelt das Inverkehrbringen bestimmter Neugeräte. In der Verordnung stehen mehrere Stichtage nebeneinander (2025, 2027, 2029, 2033), und genau hier entsteht die Verwirrung: Die 2027er-Frist betrifft Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen, also Heizungsanlagen. Split-Klimaanlagen (Luft-Luft-Geräte) sind davon nicht erfasst.
Die Fristen im Überblick
- Seit 1. Januar 2025: Neue Single-Split-Geräte mit weniger als 3 kg Kältemittel dürfen nur noch mit Kältemitteln unter einem GWP-Wert von 750 in Verkehr gebracht werden. Das betrifft das ältere R410A (GWP ca. 2.088). R32 liegt mit einem GWP von ca. 675 darunter und bleibt zulässig.
- Ab 1. Januar 2027: Verbot für neue Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 12 kW mit Kältemitteln ab GWP 150. Das ist die Frist, die fälschlich auf Klimaanlagen bezogen wird. Sie gilt für Heizsysteme, nicht für Split-Klimageräte.
- Ab 1. Januar 2029: Erst ab diesem Datum dürfen neue Luft-Luft-Split-Klimaanlagen bis 12 kW mit Kältemitteln ab GWP 150 (also auch R32) nicht mehr neu in den EU-Markt eingeführt werden.
- Bestandsanlagen: Für bereits installierte Anlagen gibt es kein Stilllegungsdatum. Weiterbetrieb, Wartung und Reparatur bleiben zulässig.
Was „Inverkehrbringen“ bedeutet und warum das wichtig ist
Die Verbote der Verordnung beziehen sich auf das erstmalige Bereitstellen eines Geräts auf dem EU-Markt, nicht auf Verkauf, Einbau oder Betrieb danach. Ein Gerät, das vor einem Stichtag in Verkehr gebracht wurde, darf auch nach dem Stichtag verkauft und montiert werden. Für Sie als Käufer heißt das: Selbst um den Jahreswechsel 2028/2029 herum entsteht kein plötzlicher Bruch, und Ihre Anlage läuft danach so lange, wie sie technisch durchhält.
Lohnt sich der Kauf einer R32-Anlage jetzt noch?
Ja. R32 ist der aktuelle Standard nahezu aller Markenhersteller, die Geräte sind ausgereift, effizient und die Ersatzteil- wie Kältemittelversorgung ist auf Jahre gesichert. Die Mengenbegrenzung der Verordnung zielt vor allem auf Neugeräte, nicht auf die Wartung des Bestands. Parallel bringen die Hersteller erste Geräte mit dem natürlichen Kältemittel R290 (Propan, GWP 3) auf den Markt. Wer möchte, kann darauf warten. Einen sachlichen Grund, eine heute benötigte Kühlung aufzuschieben, gibt es aber nicht.
Warum die Installation in fachkundige Hände gehört
Unabhängig vom Kältemittel gilt: Arbeiten am Kältekreislauf dürfen nur mit entsprechendem Sachkundenachweis durchgeführt werden, inklusive Dichtheitsprüfung und Protokoll. Das schützt nicht nur das Klima, sondern auch Ihre Garantie. Bei uns übernehmen das zertifizierte Spezialisten mit Sachkundenachweis für genau diesen Tätigkeitsbereich, dokumentiert in Ihrer digitalen Anlagenakte.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung (EU) 2024/573.
Häufige Fragen dazu
Ja, uneingeschränkt. Die 2027er-Frist der F-Gase-Verordnung betrifft Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen, nicht Luft-Luft-Klimaanlagen. Für neue R32-Split-Klimageräte bis 12 kW greift eine Marktbeschränkung erst ab dem 1. Januar 2029, und auch dann nur für das Inverkehrbringen von Neugeräten.